Für die Versicherungsgesellschaften ist auch im Krankenversicherungsbereich die Zinslandschaft ein wichtiger Faktor, um planvoll vorgehen zu können. Das nunmehr bereits lang anhaltende Niedrigzinsumfeld hat nunmehr die Finanzmarktaufsicht auf den Plan gerufen. Sie hat angeordnet, dass die Versicherungsgesellschaften, die Krankenversicherungen anbieten, den dafür garantierten Rechnungszins von einem Prozent auf 0,5% senken müssen. Diese Regelung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt für sämtliche Neuabschlüsse. Der neue garantierte Rechnungszins erhöht damit leider bei neuen Verträgen die Monatsprämie um mehrere Prozentpunkte. Wenn Sie an einer zusätzlichen Absicherung Ihrer Gesundheit in Form einer privaten Krankenversicherung interessiert sind, dann sollten Sie rasch und jetzt handeln und noch schnell vor der Prämienerhöhung mit einem Vertrag starten. Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite und präsentiere Ihnen optimale Tarife und vor allem all jene Gesellschaften, die noch bis Mitte Juni Abschlüsse zu den bisherigen Konditionen ermöglichen.
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