Martin Singer

 

Nachhaltigkeit


Information gemäß Verordnung (EU) 2019 / 2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (im folgenden Offenlegungs-VO)

Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie die ganze Branche betreffen.

Für sämtliche Fragen zu den Bereichen Produktgestaltung, Anlagepolitik und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit darf ich Sie auf die Websites www.swisslife.com und www.swisslife-select.at verweisen.

1.)  Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art 3 Abs 2 Offenlegungs-VO

Die Auswahl von Anbietern und deren Produkten erfolgt durch mein Haftungsdach Swisslife Select. Ich prüfe jedenfalls laufend die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen und kläre im Beratungsgespräch meine Kundinnen und Kunden über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Investition unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien auf. Meine Kundinnen und Kunden können jederzeit Fragen zu den Produkten vor einem möglichen Abschluss ansprechen.

2.) Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen  auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 Abs 5 Offenlegungs-VO

Die Informationen werden von den Anbietern zur Verfügung gestellt und sind von mir nur bedingt bis gar nicht überprüfbar.

3.) Auswirkungen auf die Vergütungspolitik gemäß  Art 5 Offenlegungs-VO

Es bestehen keinerlei Auswirkungen, da diese Vergütung grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst wird.

4.) Vorvertragliche Informationen gemäß Art 6 Offenlegungs-VO

Als staatlich geprüfter Vermögensberater, staatlich geprüfter Versicherungsmakler und ungebundener Kreditvermittler komme ich meiner gesetzlichen Verpflichtung, die Wünsche und Bedürfnisse meiner Kundinnen und Kunden bei Beratung und Vermittlung zu berücksichtigen. Daher nehme ich Beratung und Vermittlung von Produkten, die Art 6, 8 und 9 der Offenlegungs-VO entsprechen, vor. Ich beziehe jedenfalls Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung ein und zwar in der Art und Weise, dass die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt werden. Wird ein Produkt durch den Anbieter nicht ausreichend eingestuft, werde ich meine Klienten darauf hinweisen. Auch wenn Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden, besteht immer noch die Möglichkeit, dass sich der Eintritt solcher Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite auswirkt. 


KONTAKTINFO

Swiss Life Select Beratungszentrum Graz
Brauquartier 7, TOP 15
8055 Graz

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